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AGBs

 AGBs für Marken und Marketingberatung durch Barbara Schweizer Consulting GmbH

Inhaberin

Barbara Schweizer
Strumbergächerstrasse 3a
CH-8907 Wettswil
barbara@barbara-schweizer.ch
0041 79 887 98 65

1 Allgemeine Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln vorbehaltlich allfälliger abweichender, schriftlicher Vereinbarungen im Einzelfall – das Rechtsverhältnis zwischen der Barbara Schweizer Consulting GmbH und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde“), der das Angebot von Barbara Schweizer Consulting GmbH in Anspruch nimmt, im Online Shop oder in schriftlichen Angeboten spezifizierten Waren zu den nachstehend aufgeführten Liefer- und Verkaufsbedingungen (AGB).
Sie sind unterteilt in Allgemeine Bestimmungen (1) und Bedingungen zu Coaching-Dienstleistungen (2) und
Schlussbestimmungen (3).

Mit seiner Annahmeerklärung (mündlich, schriftlich oder elektronisch) oder konkludent mit der vorbehaltlosen Nutzung des Angebotes akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als integrierten Bestandteil der Geschäftsbeziehung zwischen ihm und Barbara Schweizer Consulting GmbH.

1.1 Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Barbara Schweizer Consulting GmbH und dem Kunden kommt durch vorbehaltlose Annahme der Offerte von Barbara Schweizer Consulting GmbH durch den Kunden zustande. Vor Eingang der vorbehaltlosen Annahmeerklärung seitens des Kunden ist Barbara Schweizer Consulting GmbH nicht verpflichtet, mit der Ausführung des Auftrages zu beginnen. Die Annahmeerklärung kann mündlich, schriftlich, elektronisch oder stillschweigend (durch vorbehaltlose Nutzung des Angebotes von Barbara Schweizer Consulting GmbH) erfolgen, wobei Barbara Schweizer Consulting GmbH im Einzelfall nach eigenem Gutdünken berechtigt ist, auf einer originalschriftlichen Annahmeerklärung zu bestehen, bevor sie mit der Ausführung des Auftrages beginnt.

1.2 Auftragsabwicklung

Barbara Schweizer Consulting GmbH verpflichtet sich, die Leistungen gemäss den Angaben in der Offerte zu erbringen und ist berechtigt, für die Auftragserfüllung Dritte beizuziehen. Änderungen an den offerierten Leistungen können mündlich oder schriftlich vereinbart werden bzw. gelten spätestens mit ihrer Nutzung durch den Kunden als vereinbart. Wurde nicht ausdrücklich und schriftlich ein Pauschalpreis oder ein anderer Stundensatz verabredet, so hat der Kunde den effektiven Aufwand zu einem Stundensatz von CHF 180.– (zuzüglich Auslagen) zu vergüten. 

1.3 Mitwirkungspflicht Kunde

Für Inhalte und Materialien, die vom Kunden geliefert werden, ist dieser ausschliesslich selber verantwortlich, insbesondere für den immaterialgüterrechtlich korrekten Zustand von Bild -, Musik- oder Filmmaterial; Barbara Schweizer Consulting GmbH übernimmt diesbezüglich keinerlei Verantwortung. Weisungen des Kunden hinsichtlich der Auftragserfüllung sind für Barbara Schweizer Consulting GmbH nur insoweit beachtlich, als ihres Erachtens dadurch die Auftragserfüllung weder erschwert noch verzögert und kein Mehraufwand verursacht wird; für Weisungen, auf welchen der Kunde trotz entsprechendem Hinweis von Barbara Schweizer Consulting GmbH besteht, übernimmt diese keinerlei Verantwortung. Der Kunde ist verpflichtet, Leistungen und vereinbarte Teilleistungen von Barbara Schweizer Consulting GmbH anzunehmen und sofort zu prüfen. Die Abnahme erfolgt durch schriftliche oder mündliche Erklärung des Kunden bzw. stillschweigend durch Bezahlung der Rechnung oder durch vorbehaltlose Nutzung der (Teil-)Leistungen. Allfällige Mängel sind Barbara Schweizer Consulting GmbH umgehend, spätestens aber 15 Tage nach der Ablieferung schriftlich und detailliert mitzuteilen. Der Kunde ist weiter verpflichtet, vereinbarte Zwischenergebnisse sofort zu prüfen sowie Barbara Schweizer Consulting GmbH umgehend schriftlich allfällige Korrekturwünsche zu melden. Wurde ein Termin vereinbart und gerät Barbara Schweizer Consulting GmbH mit Leistungen in Verzug, so ist der Kunde in jedem Fall verpflichtet, Barbara Schweizer Consulting GmbH eine angemessene Nachfrist anzusetzen. Ist der Kunde mit seiner Mitwirkungspflicht (z.B. Anlieferung von Inhalten) im Verzug, so ist Barbara Schweizer Consulting GmbH berechtigt, ihre Leistungen einzustellen und erst nach Vorliegen der Inhalte wieder aufzunehmen. Allfällige dadurch generierte Doppel oder Mehraufwendungen sind durch den Kunden zu tragen. Der Kunde hat keinerlei Anspruch auf und Rechte an Zwischenergebnissen, die im Hinblick auf die Auftragserfüllung anfallen.

1.4 Zahlungsfrist

Der Kunde ist verpflichtet, die in der Offerte genannte Vergütung vereinbarungsgemäss und rechtzeitig zu leisten. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird der effektive Aufwand erst nach der Ablieferung des Auftragsergebnisses berechnet. Sämtliche Rechnungen für alle Dienstleistungen sind vom Kunden jeweils ohne Abzüge innert 10 Tagen zu bezahlen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen Barbara Schweizer Consulting GmbH mit der dieser geschuldeten Vergütung zu verrechnen. Ist der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Barbara Schweizer Consulting GmbH ohne Weiteres berechtigt, ihre Leistungen einzustellen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde im Verzug, ohne dass dazu eine weitere Mahnung nötig wäre, und hat Verzugszinsen im gesetzlich vorgesehenen Umfang zu bezahlen.

Sofern keine Fixpreispauschale vereinbart wurde, sind Überschreitungen des effektiven Aufwandes um max. 20% im Vergleich zur Offerte vom Kunden hinzunehmen und berechtigen diesen nicht zur Geltendmachung von Forderungen irgendwelcher Art. Vom Kunden (mit) zu verantwortender Mehraufwand ist in jeden Fall voll zu vergüten. Durch Änderungen/Projektänderungen entstandener Mehraufwand ist durch den Kunden zu den im Auftrag vereinbarten Ansätzen, bzw., wenn nichts vereinbart ist, zum Ansatz von CHF 180.- pro Stunde (zuzüglich Auslagen) zusätzlich zu vergüten und wird entsprechend in Rechnung gestellt.

1.5 Gewährleistung / Haftung

Barbara Schweizer Consulting GmbH übernimmt weder Gewährleistung noch Haftung irgendwelcher Art für Leistungen Dritter. Für Mängel in Bezug auf eigene Leistungen von Barbara Schweizer Consulting GmbH, die nicht bis spätestens 20 Tage nach der Ablieferung bzw. Aufschaltung schriftlich gemeldet werden, übernimmt Barbara Schweizer Consulting GmbH ebenfalls keine Gewährleistung und keinerlei Haftung. Betr. Mängeln, die im Zeitpunkt der Ablieferung nachweislich schon bestanden haben und rechtzeitig gemeldet wurden, kann der Kunde ausschliesslich die Nachbesserung verlangen. Minderung ist erst nach 3 erfolglosen Nachbesserungsversuchen zulässig. Die Wandelung ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel durch einen Dritten beheben zu lassen oder selbst zu beheben. Bei Missachtung dieser Bestimmung erlischt jede Gewährleistung und Haftung, soweit sie gemäss den vorliegenden AGB überhaupt besteht. Die Haftung von Barbara Schweizer Consulting GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz wird vollumfänglich wegbedungen. Die Haftung für Datenverluste wird ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den
Wert des Auftrages gemäss Offerte bzw. Annahmeerklärung beschränkt.

1.6 Beendigung des Vertrages

Tritt der Kunde vor Abschluss des Auftrages (aus welchen Gründen auch immer) vom Vertrag zurück, so schuldet er auf jeden Fall die Vergütung des bereits angefallenen Aufwandes und hat keinerlei Anspruch auf irgendwelche Rechte an Auftragsergebnissen. Gerät der Kunde in Konkurs oder stirbt er, so ist Barbara Schweizer Consulting GmbH ihrerseits berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde bzw. die Konkursmasse oder der Nachlass des Kunden schuldet diesfalls die Vergütung des bereits angefallenen Aufwandes und hat keinerlei Anspruch auf irgendwelche Rechte am Auftragsergebnis. Verträge, die auf längere bzw. unbestimmte Zeit abgeschlossen wurden und wiederholte Leistungen von Barbara Schweizer Consulting GmbH beinhalten (Dauerschuldverhältnisse), können gemäss den jeweils auf die anwendbaren zusätzlichen Bestimmungen dieser AGB gekündigt werden. Vorbehalten bleibt die fristlose Auflösung von Dauerschuldverhältnissen im Falle von schwerwiegenden Vertragsverletzungen, die den Parteien eine weitere Zusammenarbeit als unzumutbar erscheinen lassen. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.

1.7 Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Geheimhaltung sowohl im Rahmen von Wettbewerben, von Vertragsverhandlungen als auch bei der Auftragserfüllung. Barbara Schweizer Consulting GmbH ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, Kopien der Auftragsergebnisse anzufertigen und zu behalten. Wenn der Kunde es nicht ausdrücklich schriftlich ausschliesst, ist Barbara Schweizer Consulting GmbH weiter berechtigt, im Rahmen der eigenen Werbung den Kunden als Referenz zu nennen, über den Auftrag zu informieren und das Auftragsergebnis zu zeigen. Barbara Schweizer Consulting GmbH hat sich auch hierbei an die Geheimhaltungsverpflichtung zu halten, so dass letztlich nur öffentlich zugängliche Bereiche und technische Details vorgestellt werden, keinesfalls aber Interna jedwelcher Art des Kunden. Vom Kunden abgegebene Referenzstatements (Testimonials) können vom Kunden jederzeit widerrufen werden und werden von Barbara Schweizer Consulting GmbH unverzüglich aus jeglicher Kommunikation entfernt.

2 Bedingungen zu Coaching-Dienstleistungen (2)

2.1 Mitwirkungspflicht des Kunden

Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Die Barbara Schweizer Consulting GmbH macht darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Coach steht dem Klienten als Prozessbegleiter und Unterstützer bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen und die im Rahmen der Beratungssessions besprochenen Aufgaben zur Zielerreichung selbständig zu erarbeiten. 

 

2.2 Auftragsumfang und Konditionen

Der Auftragsumfang sowie die Arbeitsschwerpunkte werden in einer separaten Vereinbarung (Angebot) festgehalten und preislich vereinbart.

 

2.3 Spesen

Zusätzliche Aufwendungen für Persönlichkeitsprofile, Umwandlung von Erkenntnissen aus den Workshops in fertiges Marketingmaterial oder ähnliches, die im Zusammenhang mit einem Workshop anfallen, werden separat betrachtet und individuell verrechnet.

Die Beratungsworkshops finden grundstäzlich online, mithilfe von Zoom statt. Falls physische Termine anstehen würden, gilt folgendes: Für Sitzungen ausserhalb von Zürich wird die Reisezeit zum Stundenansatz von CHF 120.— verrechnet. Für Zugfahrten verrechnen wir Halbtax-Tickets (1. Klasse), bei Autofahrten betragen die zusätzlichen Kosten CHF 0.70/km (Hin-/Rückfahrt).

Alle genannten Preisangaben können individuell geregelt werden.

 

2.4 Rücktrittsbedingungen / Annullationskosten

Seitens Barbara Schweizer Consulting GmbH: 

Im Falle von Krankheit oder anderen sehr dringen, nicht verschiebbaren Gründen. Verschobene Lektionen werden in Vereinbarung mit dem Kunden zu einem passenden, Termin nachgeholt.

Seitens Kunde: 

Eine kostenfreie Absage der gebuchten Termine ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich, bei Montagsterminen bis Freitag 12.00 Uhr, danach wird das Honorar für die vereinbarten Stunden in voller Höhe fällig.

Wird die Buchung des Gesamtangebots innerhalb von 14 Tagen widerrufen und das Coaching hat in dieser Zeit bereits begonnen, hat der Kunde kein Wiederrufsrecht mehr auf die bereits erbrachten Leistungen.

3 Schlussbestimmungen

Barbara Schweizer Consulting GmbH behält sich die jederzeitige Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die neuen Bedingungen werden den Kunden jeweils spätestens einen Monat vor dem Inkrafttreten mitgeteilt und gelten spätestens mit der nach Inkrafttreten der Änderungen erfolgenden, vorbehaltlosen Nutzung des Angebotes als vom Kunden angenommen. Ist der Kunde mit einer Änderung nicht einverstanden, so hat er dies Barbara Schweizer Consulting GmbH gegenüber vor dem Datum des Inkrafttretens der neuen AGB bekannt zu geben; diesfalls gelten für ihn die letzten von ihm genehmigten AGB weiter. Die aktuellen AGB der Barbara Schweizer Consulting GmbH werden jeweils auf der via E-Mail bekannt gegeben. Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig oder ungültig erweisen, tangiert dies die restlichen Bestimmungen nicht. Diese bleiben unverändert bestehen und behalten ihre Gültigkeit. Die nichtige(n) oder ungültige(n) Bestimmung(en) ist (sind) durch möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmung(en) zu ersetzen.

Rechtswahl und Gerichtsstand: Der Vertrag zwischen Barbara Schweizer Consulting GmbH und Kunde sowie die vorliegenden Geschäftsbedingungen unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.
Bei Meinungsverschiedenheiten ist vor Anrufung des Richters eine gütliche Einigung anzustreben. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Barbara Schweizer Consulting GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz bzw. Sitz zu belangen.

Letzte Aktualisierung: 18. Februar, 2022